Auslagenerstattung
Manchmal kommt es vor, dass du als Mitglied etwas für den Attraktor einkaufst und die Kosten erstattet haben möchtest. Dabei gibt es ein paar Sachen zu beachten:
Es werden nur Ausgaben erstattet, wenn vor dem Kauf ein Beschluss des Vorstands vorlag
Laut unserer Finanzordnung (s. Satzung) darf der Vorstand nur Kosten erstatten, wenn es vor dem Kauf bereits einen Beschluss des Vorstands dafür gab:
§3 (1) Aufwendungen können nur erstattet werden, wenn der Antrag zur Erstattung vom Vorstand genehmigt wurde, bevor die Kosten angefallen sind.
Ablauf der Kostenerstattung
Option A: Der saubere Weg
Normalerweise hast du für alle Ausgaben eine Rechnung. Diese druckst du zusammen mit dem Formular "Antrag für Auslagenerstattung" aus. Kassenbelege kopierst du und heftest das Original oben auf die Kopie (wir müssen die Unterlagen ausbleich-sicher archivieren).
Das Formular findest du in der Nextcloud unter Attraktor/Formulare als PDF.
Das Formular füllst du vollständig aus. Die Rechnungen markierst du mit der fortlaufenden Nummer (aus der linken Spalte in der Tabelle) und heftest dann alles zusammen.
Option B: Der weniger saubere Weg
Falls du keine Rechnungen mehr für die Ausgaben hast, musst du dem Verein eine Privatrechnung stellen. Wenn möglich, hänge bitte Belege für den Wert des Gegenstandes an (z. B. eBay-Auktionen, Lieferscheine, E-Mails mit Bestellbestätigungen o. Ä.)
Abgabe beim Vorstand
Wenn du alle Dokumente zusammen hast, gibst du die Dokumente entweder an den Vorstand, an das Office-Team oder steckst sie in den Briefkasten unter dem Sicherungskasten neben der Tür.
Bearbeitungszeit
Das Office-Team macht regulär 1x zum Ende des Monats einen Office-Tag und kann dann die Überweisungen vorbereiten. Wenn du die Erstattung dringend beschleunigen möchtest, wende dich bitte an den Vorstand.