AuslagenerstattungAus Attraktor WikiVersion vom 25. Oktober 2022, 13:13 Uhr von Florian (Diskussion | Beiträge) Manchmal kommt es vor, dass du als Mitglied etwas für den Attraktor einkaufst und die Kosten erstattet haben möchtest. Dabei gibt es ein paar Sachen zu beachten: InhaltsverzeichnisEs werden nur Ausgaben erstattet, wenn vor dem Kauf ein Beschluss des Vorstands vorlagLaut unserer Finanzordnung (s. Satzung) darf der Vorstand nur Kosten erstatten, wenn es vor dem Kauf bereits einen Beschluss des Vorstands dafür gab:
Ablauf der KostenerstattungOption A: Der saubere WegNormalerweise hast du für alle Ausgaben eine Rechnung. Diese druckst du zusammen mit dem Formular "Antrag für Auslagenerstattung" aus. Kassenbelege kopierst du und heftest das Original oben auf die Kopie (wir müssen die Unterlagen ausbleich-sicher archivieren). Das Formular findest du in der Nextcloud unter Attraktor/Formulare als PDF. Das Formular füllst du vollständig aus. Die Rechnungen markierst du mit der fortlaufenden Nummer (aus der linken Spalte in der Tabelle) und heftest dann alles zusammen. Option B: Der weniger saubere WegFalls du keine Rechnungen mehr für die Ausgaben hast, musst du dem Verein eine Privatrechnung stellen. Wenn möglich, hänge bitte Belege für den Wert des Gegenstandes an (z. B. eBay-Auktionen, Lieferscheine, E-Mails mit Bestellbestätigungen o. Ä.) Abgabe beim VorstandWenn du alle Dokumente zusammen hast, gibst du die Dokumente entweder an den Vorstand, an das Office-Team oder steckst sie in den Briefkasten unter dem Sicherungskasten neben der Tür. BearbeitungszeitDas Office-Team macht regulär 1x zum Ende des Monats einen Office-Tag und kann dann die Überweisungen vorbereiten. Wenn du die Erstattung dringend beschleunigen möchtest, wende dich bitte an den Vorstand. |